Ein Doppelstabmattenzaun für Kleingartenverein – Vorschriften
Ein Zaun rund um den eigenen Kleingarten sorgt für die Sicherheit und schützt vor ungebetenen Besuchern. Viele Pächter entscheiden sich für einen Doppelstabmattenzaun. Kein Wunder! Stabmattenzäune sind robust, langlebig und relativ pflegeleicht. Doch bevor man seinen Kleingarten einzäunt, sollte man sich mit den geltenden Vorschriften vertraut machen. In unserem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema: ein Doppelstabmattenzaun für Kleingartenverein – Vorschriften.
Ein Doppelstabmattenzaun für Kleingartenverein
Allgemeine Regelungen
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Nutzung von Kleingärten gesetzlich geregelt ist, insbesondere durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Grundsätzlich gibt es in diesem wichtigen Gesetz keine Regelungen zum Thema Gartenzaun. Das bedeutet jedoch nicht, dass alles erlaubt ist.
Zusätzlich zum Bundesgesetz haben viele Kleingartenvereine eigene Gartenordnungen. In diesen Ordnungen wird in der Regel genau festgelegt: welche Art von Zaun zulässig ist, wie hoch er sein darf und welches Material erlaubt ist. Oft sind blickdichte Einfriedungen nicht erlaubt. In den meisten Fällen dürfen relativ niedrige Zäune gebaut werden, die sich durch eine offene Bauweise auszeichnen. Auch Doppelstabmattenzäune sind möglich.
Erlaubte Höhe und Ausführung in Kleingärten
Auch wenn Doppelstabmattenzäune in vielen Kleingartenanlagen grundsätzlich akzeptiert werden, gelten in der Regelgenaue Vorgaben zur Höhe, Farbe und Bauweise. Die Höhe ist oft auf 1,00 bis 1,20 Meter begrenzt. In vielen Vereinen sind nur neutrale Farben wie Grün (RAL 6005) oder Anthrazit (RAL 7016) erlaubt. Glänzende Metallzäune oder auffällige Sonderfarben sind oft nicht erwünscht.
Wichtig ist auch die Transparenz des Zauns. Ein Doppelstabmattenzaun darf in vielen Fällen nicht mit Sichtschutzstreifen versehen werden, weil diese blickdichten Elemente das optische Gesamtbild beeinträchtigen.
Genehmigungspflicht und Abstimmung mit dem Kleingartenverein
Die meisten Pächter, die Informationen zum Thema: ein Doppelstabmattenzaun für Kleingartenverein Vorschriften suchen, stellen sich die Frage, ob sie eine Genehmigung benötigen, um ihren Kleingarten einzuzäunen. Wer in einer Kleingartenanlage einen Zaun errichten möchte, sollte darüber mit dem Vorstand des Kleingartenvereins sprechen. In den meisten Fällen ist der Zaunbau in einem Kleingarten genehmigungspflichtig – auch wenn es sich um eine schlichte, neutral aussehende Einfriedung handelt.
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